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Als Fachanwältin für Sozialrecht berate und vertrete ich Sie in allen Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts wie:

Aber auch im Bereich des Sozialhilferegresses, etwa bei Fragen zum Elternunterhalt.


Gebühren:
Speziell in sozialrechtlichen Angelegenheiten hat der Gesetzgeber aus sozialpolitischen Erwägungen heraus geringe Gebühren für den Anwalt vorgesehen. Scheuen Sie sich daher auch bei geringem Einkommen nicht, meinen Rat einzuholen. Auch wenn Ihnen das Amtsgericht die Bewilligung von Beratungshilfe verweigert hat kann ich Ihnen oft helfen. Denn in vielen Fällen sind die Bescheide der Behörden falsch; dann muss die Behörde nicht nur den Bescheid aufheben und Ihnen die Leistungen bewilligen, sondern in der Regel auch meine Gebühren tragen.

Da in manchen Fällen aber ein sehr hoher Aufwand zu betreiben ist, werde ich im Einzelfall den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vorschlagen. In jedem Fall wird die Gebührenfrage vor der Mandatsübernahme ausführlich besprochen. Sie entscheiden anschließend, ob Sie auf dieser Basis in eine Beratung oder Vertretung durch mich investieren möchten.

Weiterführende Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter "Gebühren".